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Dienstanbieter gemäß § 6 TDG:
 

Cool-Act - Partystrip
Inh.: Katja Maczollek
Zeppelinallee 58
45883 Gelsenkirchen


Steuernr.: 319/5103/1586
Fon:      02 09 - 157 68 57
Mobil:    01 78 - 477 66 74

Email:    info@stripperin.tv

URL:   cool-act.net
         showservice-nrw.de
         www.strip-ruhrgebiet.de

 
            

 

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes:
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses:
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

6.
Die Agentur unterscheidet zwischen gewerblichen und privaten Auftraggebern:
Gewerblichen Auftraggebern stellt die Agentur Rechnungen nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar).
Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur dem Veranstaltungsvertrag entsprechend lediglich Vertragsmittler, die dem Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Künstler abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Künstler.

7. Zahlung
Die Agentur stellt Rechnungen nach § 19 UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungslegung der Agentur erfolgen in der Regel auf elektronischem Weg (per E-Mail) und sind sofort nach Rechnungseingang, sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig festgelegt, ohne Abzug fällig. Wenn mit dem Kunden vereinbart, kann auch direkt vor Dienstleistungsbeginn an dem Künstler die Rechnung in Bar entrichtet werden.

Gewährleistung und Haftung
Die Agentur gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung. Bei privaten Auftraggebern lediglich die Vermittlung von Künstlern. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen sofort in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und, sofern die Rüge aufrechterhalten wird, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich dokumentiert zu wiederholen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können somit nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Die Agentur ist von sämtlichen Haftungen und Ansprüchen frei, welche nicht auf die Beschaffung und Organisation von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft insbesondere die notwendigen Leistungen, welche der Auftraggeber selbst realisiert. Die Auswahl von entsprechenden Darstellern/innen, die für diese Art von Unterhaltung vorgesehen ist, liegt im Ermessen der Agentur. Sollte während der Darbietung eines Künstlers etwas beschädigt werden, was nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich war, haftet der Künstler und / oder die Agentur nicht. Etwaige Rechtsansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur oder dem Künstler wegen grob fahrlässiger Handlung oder Sachbeschädigung sind daher generell ausgeschlossen.

8.
Folgen der Vertragsstornierung
Der Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber das Recht hat, den Vertrag bis zum 5. Tag vor dem Buchungstag kostenfrei zu stornieren.

Eine Stornierung nach dem 5. Tag vor dem Buchungstag ist kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% der vereinbarten Gage. Eine Stornierung am Buchungstag ist nicht möglich, die vereinbarte Gage ist in jedem Falle in voller Höhe fällig.



Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber ein Gewerbetreibender, gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.



Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren viel mehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.

***Allgemeine Geschäftsbedingungen für Akteure
Die Aufnahme & Onlinestellung des Profils eines Akteurs in die Agentur und dessen Internetseite ist kostenlos. Die Löschung des Profils, auf Wunsch des Akteurs ist kostenpflichtig, und wird pauschal mit 49,98,- (inkl. Mwst.) abgegolten.
Der Akteur arbeitet im Namen der Agentur. Es ist dem Akteur untersagt, sogenannte Eigenwerbung zu machen und eigene oder fremde - also nicht Kim Showservice- Visitenkarten oder andere
Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder Website) etc. herauszugeben

Der Akteur hat pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen ,Ist ihm das aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich, so hat er den Kunden und die Agentur umgehend zu informieren.

Der Akteur hat das Gagengeheimnis zu wahren. Vertragsinhalte und Gagen dürfen dem Kunden nicht mitgeteilt werden. Der Akteur nimmt den Auftrag verbindlich an.
Eine Absage ist nur durch höhere Gewalt (Unwetter, Krankheit- nicht abwendbare Ereignisse etc.) zu begründen. Die Agentur muss in diesem Falle umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden und ein ärztlicher Attest oder Pannen Bericht (ADAC / Polizei-Bericht ) ist ggf. umgehend vorzulegen. Sollte der Auftrag aus anderen widrigen Gründen nicht durch
geführt werden, so muss anderweitig passender Ersatz von dem Auftragnehmer für die Agentur besorgt werden. Dieser Ersatz ist nur zulässig, wenn die  Agentur dem Einsatz des Ersatzes zustimmt - die  Agentur muss also vorher darüber informiert werden (die Agentur steht in der Pflicht des Kunden!). Sollte dies nicht gelingen, ist die Agentur bemächtigt, eine Ausfallsentschädigung in Höhe der Provision plus etwaige Zusatzkosten für die Bestellung eines Ersatzkünstlers in Rechnung zu stellen.

Provisionen müssen innerhalb von 5 Werktagen überwiesen werden. Bei Gewerblichen Kunden sind dazu gehörigen Rechnungen in dem selbigen Zeitrahmen zu übersenden.

Verstöße gegen die obigen vertraglichen Regelungen, können zum Ausschluss aus der Agentur und /oder bei grob fahrlässigen Verhalten zu Schadensersatzforderungen führen.

Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur und dem Akteur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Akteur ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Akteur zuständiges Gericht anzurufen.

 

  

 


 



 
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