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6.
Die Agentur unterscheidet zwischen gewerblichen und
privaten Auftraggebern:
Gewerblichen Auftraggebern stellt die Agentur Rechnungen
nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar).
Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur dem
Veranstaltungsvertrag entsprechend lediglich
Vertragsmittler, die dem Auftraggeber dementsprechend
keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Künstler
abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem
Künstler. 7.
Zahlung
Die Agentur stellt Rechnungen nach § 19 UStG.
(Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungslegung der
Agentur erfolgen in der Regel auf elektronischem Weg
(per E-Mail) und sind sofort nach Rechnungseingang,
sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig
festgelegt, ohne Abzug fällig. Wenn mit dem Kunden
vereinbart, kann auch direkt vor Dienstleistungsbeginn
an dem Künstler die Rechnung in Bar entrichtet werden.
Gewährleistung und Haftung
Die Agentur gewährleistet die Organisation der
übertragenen Veranstaltung. Bei privaten Auftraggebern
lediglich die Vermittlung von Künstlern. Der
Auftraggeber hat allfällige Reklamationen sofort in der
Veranstaltung mündlich zu rügen, und, sofern die Rüge
aufrechterhalten wird, diese Rüge spätestens innerhalb
von drei Tagen schriftlich dokumentiert zu wiederholen
und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger
Reklamationen steht dem Auftraggeber, sofern dies
aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf
Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Im Falle
der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang
vor Preisminderung oder Wandlung. Ersatzansprüche und
allfällige Mängelrügen können somit nur während der
Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht
werden. Die Agentur ist von sämtlichen Haftungen und
Ansprüchen frei, welche nicht auf die Beschaffung und
Organisation von notwendigen bautechnischen und
versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind.
Das betrifft insbesondere die notwendigen Leistungen,
welche der Auftraggeber selbst realisiert. Die Auswahl
von entsprechenden Darstellern/innen, die für diese Art
von Unterhaltung vorgesehen ist, liegt im Ermessen der
Agentur. Sollte während der Darbietung eines Künstlers
etwas beschädigt werden, was nicht grob fahrlässig oder
vorsätzlich war, haftet der Künstler und / oder die
Agentur nicht. Etwaige Rechtsansprüche oder Anzeigen
gegen die Agentur oder dem Künstler wegen grob
fahrlässiger Handlung oder Sachbeschädigung sind daher
generell ausgeschlossen.
8.
Folgen der Vertragsstornierung
Der Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber
das Recht hat, den Vertrag bis zum 5. Tag vor dem
Buchungstag kostenfrei zu stornieren.
Eine Stornierung nach dem 5. Tag vor dem Buchungstag ist
kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% der
vereinbarten Gage. Eine Stornierung am Buchungstag ist
nicht möglich, die vereinbarte Gage ist in jedem Falle
in voller Höhe fällig.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der
Agentur und auf die Frage eines gültig zustande
gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen
ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber ein Gewerbetreibender, gilt
folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der
Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder
unmittelbar zwischen der Agentur und dem Auftraggeber
ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der
Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht
vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein
anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht
anzurufen.
Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln
unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die
übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft.
Die Parteien vereinbaren viel mehr, eine dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen
zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem
Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung
auszulegen.
***Allgemeine Geschäftsbedingungen für Akteure
Die Aufnahme & Onlinestellung des Profils eines Akteurs
in die Agentur und dessen Internetseite ist kostenlos.
Die Löschung des Profils, auf Wunsch des Akteurs ist
kostenpflichtig, und wird pauschal mit 49,98,- (inkl.
Mwst.) abgegolten.
Der Akteur arbeitet im Namen der Agentur. Es ist dem
Akteur untersagt, sogenannte Eigenwerbung zu machen und
eigene oder fremde - also nicht Kim Showservice-
Visitenkarten oder andere
Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder Website) etc.
herauszugeben
Der Akteur hat pünktlich am Veranstaltungsort
einzutreffen ,Ist ihm das aufgrund von höherer Gewalt
nicht möglich, so hat er den Kunden und die Agentur
umgehend zu informieren.
Der Akteur hat das Gagengeheimnis zu wahren.
Vertragsinhalte und Gagen dürfen dem Kunden nicht
mitgeteilt werden. Der Akteur nimmt den Auftrag
verbindlich an.
Eine Absage ist nur durch höhere Gewalt (Unwetter,
Krankheit- nicht abwendbare Ereignisse etc.) zu
begründen. Die Agentur muss in diesem Falle umgehend
darüber in Kenntnis gesetzt werden und ein ärztlicher
Attest oder Pannen Bericht (ADAC / Polizei-Bericht ) ist
ggf. umgehend vorzulegen. Sollte der Auftrag aus anderen
widrigen Gründen nicht durch
geführt werden, so muss anderweitig passender Ersatz von
dem Auftragnehmer für die Agentur besorgt werden. Dieser
Ersatz ist nur zulässig, wenn die Agentur dem
Einsatz des Ersatzes zustimmt - die Agentur muss
also vorher darüber informiert werden (die Agentur steht
in der Pflicht des Kunden!). Sollte dies nicht gelingen,
ist die Agentur bemächtigt, eine Ausfallsentschädigung
in Höhe der Provision plus etwaige Zusatzkosten für die
Bestellung eines Ersatzkünstlers in Rechnung zu stellen.
Provisionen müssen innerhalb von 5 Werktagen überwiesen
werden. Bei Gewerblichen Kunden sind dazu gehörigen
Rechnungen in dem selbigen Zeitrahmen zu übersenden.
Verstöße gegen die obigen vertraglichen Regelungen,
können zum Ausschluss aus der Agentur und /oder bei grob
fahrlässigen Verhalten zu Schadensersatzforderungen
führen.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur und dem
Akteur und auf die Frage eines gültig zustande
gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen
ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der
Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich
mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem
Akteur ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz
der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche
Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch
berechtigt, ein anderes, für den Akteur zuständiges
Gericht anzurufen.
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